Teilnahmebedingungen für Anwender:innen

Definition: Anwender:in ist eine Person, die bei einem Anwenderunternehmen (Betreiber), einer Behörde oder Universität, oder ähnlichen Organisationen angestellt ist.

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und gebuchter Leistung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung oder per Kreditkarte. Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die teilnehmende Person ist nur zur Teilnahme berechtigt, wenn die Zahlung innerhalb der genannten Zahlungsbedingungen vollständig bei der anapur AG eingegangen ist.

Nach Anmeldung erhalten Teilnehmende per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang dieser Anmeldebestätigung kommt die Geschäftsbeziehung zustande. Das Angebot sieht unterschiedliche Tarife für Anwender und Anbieter vor. Die anapur AG ist berechtigt, eine entsprechende Zuordnung vorzunehmen.

Die anapur AG behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen (inkl. technischen Störungen) am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr des Einzeltickets wird erstattet, wenn die Absage aufgrund von einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der anapur AG ausschließlich auf die Teilnahmegebühr.

Stornierungen: Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Bei Stornierungen nach dieser Frist oder Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Es ist möglich, nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Die Folien und Aufzeichnungen (gilt für virtuelle Events) werden (sofern vom Referenten freigegeben) den Teilnehmern zur privaten Nutzung im Anschluss an die Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Die anapur AG erhebt und verarbeitet Ihre Adressdaten für die Abwicklung der Veranstaltung sowie für eigene Werbezwecke und ermöglicht den beteiligten Sponsoren Ihnen im Rahmen der werblichen Ansprache Informationen und Angebote zukommen zu lassen. Die Kontaktdaten der Teilnehmer werden an die Sponsoren der jeweiligen Veranstaltung zum Zwecke der Direktwerbung weitergeben. Dem können Sie gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit widersprechen: anapur AG, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, +49 (0)621 397 29 619, info@anapur.de.

Die virtuellen Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Sobald Sie sich dazu entschließen aktiv an der Diskussion teilzunehmen werden Ton- und Videoaufnahmen erstellt, die im Kontext der Veranstaltung (Dokumentation, Nachberichterstattung) veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen, die von Ihrer Person während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch im Kontext der Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an kommunikation@anapur.de mit.

Teilnahmebedingungen für Anbieter und Sponsoren / Business Partner

Definition: Anbieter ist eine Person, die bei einem Lösungsanbieter (z.B. Systemhaus, Wiederverkäufer, Distribution), Beratungsunternehmen, Software- und Hardwareanbieter angestellt ist oder diesen repräsentiert.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren der Veranstaltungsreihe „IMI – IT meets Industry“.

Veranstalter:

Anapur AG
Julius-Hatry-Straße 1
68163 Mannheim

Telefon: +49 (0)621 397 29 619
E-Mail: info@anapur.de

Firmensitz: Mannheim
Registergericht: Mannheim HRB 752684
Umsatzsteuer-ID: DE214803158
Vorstand: Erwin Kruschitz

1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der anapur AG (Veranstalter) im Rahmen des IT meets Industry Angebots der anapur AG. Mit der Anmeldung erkennt der Sponsor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2 Buchung

Die Anmeldung als Sponsor erfolgt über eine Buchung per Brief oder E-Mail, sofern alle erforderlichen Daten angegeben werden. Nach der Buchung erhält der Sponsor eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Mit Erhalt dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.

Der Sponsor hat nur dann Anspruch auf die gebuchten Leistungen, wenn die Zahlung innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen vollständig bei der anapur AG eingegangen ist.

Darüber hinaus ist die rechtzeitige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sowie die Teilnahme am Briefing-Call und an der Probe obligatorisch. Wird der Beitrag nicht rechtzeitig eingereicht, verfällt der Slot.

Als Sponsoren werden nur Unternehmen und Institutionen zugelassen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die in direktem Zusammenhang mit den Veranstaltungsthemen, den Veranstaltungsteilnehmern oder der jeweils vertretenen Branche stehen. Über die Zulassung von Unternehmen und Institutionen entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Dies gilt auch für eingereichte Vorträge. Der Veranstalter behält sich vor, Vorträge, die nicht zum Gesamtinhalt der jeweiligen Veranstaltung passen, abzulehnen.

Mit der Buchung erklärt sich der Sponsor damit einverstanden, dass die Referentendaten inkl. Foto auf der Website und in den sozialen Medien veröffentlicht werden dürfen. Weiterhin wird das Einverständnis erteilt, dass die Folien sowie gegebenenfalls eine Aufzeichnung des Beitrages den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.

3 Preise und Leistungen

Preise und Leistungen sind im jeweiligen Angebot definiert. Die anapur AG behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem Sponsor Anpassungen der Leistungen vorzunehmen.

Dem Sponsor ist es nicht gestattet, den ihm zugewiesenen Beitragsplatz / Stand ohne Absprache mit dem Veranstalter unterzuvermieten, mit anderen Unternehmen zu teilen, zu tauschen oder ganz oder teilweise zu verlassen. Eine Ausnahme besteht darin, Kunden (ausschließlich Anwenderunternehmen) Vorträge halten zu lassen. Hierfür muss die Genehmigung des Veranstalters eingeholt werden. Die Benennung und Präsentation des Beitrags erfolgt in Abstimmung mit dem Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme abzulehnen.

Anmeldungen sind nicht übertragbar. Die Firmenvertreter können nach der Anmeldung in Absprache mit dem Veranstalter ausgetauscht werden.

Veranstaltungstermine und Beitragsslots werden nach Buchungsreihenfolge (Zahlungseingang) ohne Gewähr vergeben und müssen vom Veranstalter genehmigt werden.

Die Laufzeit des IT meets Industry-Angebots der anapur AG ist in der jeweiligen Eventbroschüre angeführt. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Aspekte des Angebots anzupassen.

4 Stornierung und Rücktrittsrecht des Veranstalters

Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen. Stornierungen müssen bis zu acht (8) Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Danach wird der volle Angebotspreis fällig.

Eine Absage aus organisatorischen Gründen (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei kurzfristigem Ausfall des Referenten wegen Krankheit) oder aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Sagt die anapur AG eine Veranstaltung ab oder verschiebt sie, kann die anapur AG die Sponsorenanmeldungen einschließlich der fälligen und bereits geleisteten Zahlungen auf zukünftige Veranstaltungen mit einem

– ähnlichem Publikum

– und/oder Thema

– und/oder auf einen anderen Termin

– und / oder anderem Konferenzformat

– und/oder Ort

innerhalb der nächsten 14 Monate übertragen.

5 Urheberrecht

Alle Veranstaltungsunterlagen und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder von Teilen daraus, behalten wir uns vor. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der anapur AG in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert und insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

Veranstaltungsunterlagen dürfen nur von den Teilnehmern persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Erworbene Aufzeichnungen von Webinaren und Videos berechtigen nur den Erwerber zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte für seine eigenen beruflichen Zwecke.

6 Haftung

Die Haftung einer Partei für Vermögens- und Sachschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist jede weitere Haftung dieser Partei ausgeschlossen.

Die anapur AG trägt keine Verantwortung und haftet nicht, wenn aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses eine Ersatzveranstaltung, Absage, Änderung oder Verschiebung einer Veranstaltung notwendig wird; insbesondere entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr. Die Parteien sind grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

7 Datenschutz

Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung https://it-meets-industry.de/datenschutz

8 Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Mannheim. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die der ersetzten Bestimmung möglichst nahekommt.

Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der anapur AG schriftlich bestätigt werden.

Mannheim, im März 2026